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Was tun bei einem Todesfall?

- Sobald Sie im Besitz der Todesbescheinigung sind, dürfen Sie mich kontaktieren.

- Bereits am Telefon können erste Fragen geklärt werden.

- Danach vereinbaren wir ein Gespräch, bei dem alle Anliegen und Wünsche in Ruhe besprochen werden und Fragen geklärt werden können.

- Neben der Erd- und Nischenbestattung auf dem Friedhof ist es in der Schweiz erlaubt, die Asche mit nach Hause zu nehmen. Sie darf zu Hause aufbewahrt oder in der Natur verstreut werden. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Asche nicht ungefragt auf Privatland verstreut wird. In Gewässern und in den Bergen darf die Asche frei verstreut werden.

- Sie können aus einem schönen Sortiment von Särgen und Urnen wählen. In Erinnerungsurnen und -schmuck kann ein wenig Asche zu aufbewahrt werden. 

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